1. Abschluß des Reisevertrages:
1.1. Mit der Anmeldung nach Maßgabe der Ausschreibung bietet der Reiseteilnehmer den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich für 2 Wochen an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigene Verpflichtung einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt durch die Annahme von Honeymoon Highlights GmbH (nachfolgend HH genannt) zustande, in dem der Reiseteilnehmer eine schriftliche Bestätigung (Reisebestätigung) erhält. Reicht der Reisende die unterschriebene Reiseanmeldung nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zugang der Reiseanmeldung zurück, so kann HH von der Reservierung Abstand nehmen.
1.2. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Reiseanmeldung ab, so liegt darin ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende diesem zustimmt. Die Zustimmung kann durch ausdrückliche oder schlüssige Erkläring, wie zum Beispiel der Zahlung des Reisepreises, der Anzahlung oder den Antrittes der Reise erfolgen.
1.3. Liegen die Reise- und Zahlunsgbedingungen des Veranstalters dem Reiseteilnehmer bei telefonischer Anmeldung nicht vor, so werden diese mit der Reisebestätigung übersandt.
1.4. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich verbindlich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseprospektes/Internetausschreibung (falls nicht im Prospekt aufgeführt) für den Reisezeitraum sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Andere Hotel- oder Leistungsträgereigene Prospekte sind nicht maßgeblich.

2. Bezahlung:
2.1. Mit dem Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung wird eine Anzahlung von einmalig € 100,- fällig. Bei Flugbuchungen, bei denen das Flugticket sofort ausgestellt werden muss, ist der Flugpreis der Flugscheine direkt nach dem Erhalt durch den Reiseteilnehmer zu begleichen.
2.2. Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 Abs. 3 BGB erfolgen.
2.3. Die Restzahlung muß spätestens 14 Tage vor Reiseantritt, ohne nochmalige Aufforderung eingegangen sein. Bei Anmeldungen ab 14 Tage vor Reiseantritt ist der gesamte Reisepreis bei Zugang der Reisebestätigung zu leisten.
2.4. Gehen der Anzahlungsbetrag oder die Restzahlung nicht rechtzeitig ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, ist HH berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erhebt HH die u.a. Rücktrittskosten (Stornogebühren).

3. Umbuchung, Leistungs- u. Preisänderungen:
3.1 Bei vom Reiseteilnehmer veranlassten Änderungen im Bezug auf den Reisetermin, das Reiseziel, die Unterkunft, Trauungstermin oder die Beförderungsart bis zum 30. Tag vor Reiseantritt, ist HH berechtigt, pro Reiseteilnehmer eine Bearbeitungsgebühr von € 30,- zu erheben. Sollten darüber hinaus weitere Kosten entstehen, nicht zu erstattbare Standesamtgebühren, Stornierungskosten für schon ausgestellte Flugscheine, werden diese an den Reiseteilnehmer in Rechung gestellt. Ergeben sich als Folge einer solchen Änderung für Mitreisende höhere Reisepreise, die nicht durch Storno bzw. Änderungsgebühren ausgeglichen werden, so gehen etwaige Preisdifferenzen zu seinen Lasten.
3.2 Der Reiseveranstalter ist berechtigt, aus organisatorisch notwendigen und nicht vorhersehbaren Gründen einzelne Leistungen zu ändern. Von den Leistungsänderungen wird der Reiseveranstalter den Reiseteilnehmer unverzüglich unterrichten und ihn mit einer Erklärungsfrist von zehn Tagen alternativ kostenlose Umbuchung oder kostenlosen Rücktritt anbieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht des Reiseteilnehmers bleibt unberührt.
3.3 Liegt der vereinbarte Abreisetermin mehr als vier Monate nach Vertragsschluss, behält sich der Reiseveranstalter vor, den vertraglich vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, um einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafenorder Flughafengebühren, Standesamtgebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung zu tragen. Das Preiserhöhungsverlangen ist nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin zulässig. Eine Preisänderung ist nur in dem Umfang möglich, wie sich nachweisbar nach Abschluss des Reisevertrags eingetretene Preisänderungen des im Prospekt genannten Beförderungsanteils, Abgabenanteils oder der für die Reise geltenden Wechselkurse auf den jeweiligen konkret berechneten Preisanteil des vertraglich vereinbarten Reisepreises auswirken. Sowohl bei einer Preiserhöhung um mehr als 5 % des Reisepreises als auch bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten, oder, wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch den Reiseveranstalter, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise aus seinem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten. Der Reisende ist verpflichtet, diese Rechte unverzüglich nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Hierzu empfehlen wir die Schriftform.
3.4. Aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch genommene Leistungen können zu Teilerstattungen führen, sofern und soweit der Leistungsträger eine entsprechende Gutschrift erteilt und hierüber eine gemeinsame Niederschrift bei der Reiseleitung gefertigt wurde. Bei Ferienwohnungen entfallen Teilerstattungen.
3.5. Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer sich nach Mitteilung an HH durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen. Das Bearbeitungsentgelt beträgt € 30,- pro Person. Für Änderungen, die nach bereits erfolgter Erstellung der Reiseunterlagen vorgenommen werden, sind wir berechtigt die entstandenen Mehrkosten zu berechnen, mindestens jedoch € 70,- pro Person.
3.6. In sämtlichen Fällen der Umbuchung sowie von Leistungs- u. Preisänderungen bleibt dem Reisekunden der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedriger Kosten unbenommen.

4. Rücktritt durch den Kunden:
Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, zur Vermeidung von Missverständnissen unter Angabe der Buchungsnummer den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bereits ausgehändigte Reiseunterlagen zurückzureichen. HH ist berechtigt, eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch die anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbes zu verlangen. HH ist berechtigt, eine Rücktrittspauschale geltend zu machen, die (soweit kein Ersatz-Reiseteilnehmer gestellt wird) pro Person in Prozent des auf sie entfallenden Reisepreises wie folgt berechnet wird:
Bei einem Rücktritt
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20%
bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 35%
bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 50%
bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 80%
vom 6. Tag bis zum letzten Werktag vor Reisebeginn 90%
Am Tag des Reiseantritts, bei Nichterscheinen und Stornierung nach Reisebeginn 95%
4.1. Bei Nur-Flug Buchungen: Stornierung vor Ausstellung des Flugtickets: € 55,-; bei Stornierung nach Ausstellung des Flugtickets und vor Reiseantritt: 100%; bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reisebeginn: 100%
4.2. Kosten wie z.B. VISA-, Telefon- oder Bearbeitungskosten sowie die über HH an einen Reiserücktrittsversicherer gezahlte Versicherungsprämie können im Fall einer Stornierung der Reise nicht erstattet werden.
4.3. Die Bestimmungen über die Rücktrittskosten gelten für alle Reisen, soweit nicht aufgrund einzelner Ausschreibungen gesonderte Regelungen festgelegt sind.
4.4. Werden im Fall eines Reiserücktritts die bereits ausgehändigten Linienflugscheine, Bahnfahrkarten, Fährtickets oder Hotelgutscheine nicht zurückgegeben, ist HH berechtigt, insoweit den vollen Reisepreis zu verlangen
4.5. Dem Reiseteilnehmer bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass HH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale. Sollten die der HH durch den Rücktritt entstandenen Kosten höher sein, als die unter oben angegebenen Pauschalbeträge, so wird dieser höhere Betrag von dem Reiseteilnehmer geschuldet. Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Diese kann die Stornokosten gemäß ihren Versicherungsbedingungen für die versicherten Risiken übernehmen.

5. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter:
5.1. Ein Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn HH die zum Rücktritt führenden Umstände zu vertreten hat oder nicht in der Lage ist, diese Umstände nachzuweisen. Wenn der Reiseteilnehmer von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch macht, erhält er die bereits getätigten Zahlungen erstattet.
5.2. HH ist berechtigt, ohne Kündigungsfrist vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn entweder der Reisende die Durchführung der Reise so erheblich stört oder sich so vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages auch zum Schutz anderer Mitreisender gerechtfertigt ist.
5.3. Werden die vom Reisenden zur Trauung erforderlichen Dokumente nicht rechtzeitig oder unvollständig in der gesetzten Frist erbracht. Und entsteht hierdurch die Gefahr, dass die gebuchte Trauung aufgrund der vorgegebenen Fristen z.B. der Standesämter, nicht durchgeführt werden kann, ist HH berechtigt, gemäß der unter Punkt 4 aufgeführten Rücktrittskosten vom Reisevertrag zurücktreten. Dies gilt auch, wenn der Reisende falsche Angaben (z.B. zu Person, Nationalität, Familienstand usw.) macht, die eine ordentliche Organisation der Trauung im Nachhinein besonders erschweren bzw. unmöglich machen.

6. Heiratsdokumente:

6.1. HH haftet nicht für die Folgen die sich auf Grund verlorener Dokumente durch Dritte ergeben (z.B.: Post, Standesamt usw.).
6.2. Die im Reisekatalog und Internet, zur Trauung in den angebotenen Ländern aufgeführten Heiratsdokumente beziehen sich nur auf Deutsche Staatsbürger. HH haftet nicht für die Folgen die sich aufgrund fehlender Anerkennung der Heiratsurkunde in anderen Ländern ergeben.

7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlichen Umständen:
7.1 Wird die Reise nach Vertragsabschluss infolge höherer Gewalt, zu der auch die Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Vorfälle zählen, unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Vertragsteile den Reisevertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält der Reiseteilnehmer den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Für bereits erbrachte Leistungen kann HH ein Entgelt verlangen.
7.2 Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall wird HH die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, hat HH einen Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung werden von HH und dem Reiseteilnehmer je zur Hälfte getragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reiseteilnehmer zur Last.

8. Haftung:
8.1. Die vertragliche Haftung von HH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Das gleiche gilt, soweit HH für den Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
8.2. Für Schadenersatzansprüche wegen Sachschäden, die ihre Ursache in einer schuldhaft begangenen unerlaubten Handlung haben, haftet HH je Kunde und Reise, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist, jeweils bis zu € 4.091,-. Liegt der Reisepreis jedoch über € 1.364,-, gilt die Beschränkung auf den dreifachen Reisepreis. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
8.3. Sind in internationalen Übereinkommen, oder auf solchen beruhenden Vorschriften für Leistungsträger wie HH Haftungsbeschränkungen vorgesehen, kann sich HH bei entsprechenden Schadensfällen auf diese berufen.
8.4. Fremdleistungen anderer Reiseunternehmen (wenn diese deutlich in der Bestätigung ausgewiesen sind) oder Leistungsträgern (z.B. reservierter Friseurbesuch, Fotograf, Videograf usw.) unterliegen nicht der Haftung HH als Reiseveranstalter. Im Falle einer solchen Reisevermittlung ist die Haftung für Vermittlerfehler ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

9. Gewährleistung / Schadensersatz:
9.1. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Reiseteilnehmer den Reisepreis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn HH eine vom Reiseteilnehmer bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist, oder von HH verweigert wird, oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann er Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen; in der Regel jedoch nur dann, wenn der Reisemangel so erheblich ist, dass eine Minderung des Reisepreises von mindestens 50% gerechtfertigt ist.
9.2. Die Reiseleitung von HH ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

10. Mitwirkunspflicht:
10.1. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reiseteilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung und Schadenersatz nicht ein. Sollte die Reiseleitung nicht erreichbar sein, hat sich der Reisekunde direkt an HH, Telefon 02681-989527, Telefax 02681-989528 zu wenden.
10.2. Sofern bei Flügen Gepäck verloren geht oder beschädigt wird, muss der Reiseteilnehmer eine Schadensanzeige innerhalb von 7 Tagen an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten. Bei fehlender Schadenanzeige kommen Ansprüche nicht in Betracht.

11. Behandlung von Beanstandungen, Ausschlussfristen für Ansprüche und Verjährung:
11.1. Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reise hat der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber HH geltend zu machen. Es wird empfohlen, die Ansprüche schriftlich anzumelden. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur noch dann geltend gemacht werden, wenn der Reiseteilnehmer an der Einhaltung ohne sein Verschulden gehindert war.
11.2. Der Reisende und HH vereinbaren für vertragliche Ansprüche des Reisenden eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Veranstalter oder dessen Haftpflichtversicherer die Ansprüche zurückweist. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

12. Paß-, Visa und Gesundheitsvorschriften:
12.1 Wir sind verpflichtet, Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass- Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in Ihrer Person und eventueller Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. 
12.2 Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich Sie verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert haben. 
12.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendigen Visa durch die  jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, wir haben eigene Pflichten schuldhaft verletz
12.04 Einreise- und Gesundheitsvorschriften:
Atntigua - Für die Einreise nach Antigua und Barbuda und Aufenthalt bis zu 90 Tagen benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum. Ferner sollte der Flugreisende im Besitz eines Weiter- oder Rückflugtickets sein. Pflichtimpfungen für die Einreise nach Antigua und Barbuda sind nicht vorgeschrieben, außer bei Einreise aus sogenannten gelbfieberendemischen Gebieten; hier sollte eine Gelbfieberimpfung nachweisbar sein. Für Kurzreisen nach Antigua und Barbuda empfiehlt sich Impfschutz gegen Hepatitis A, Tetanus und Diphtherie. Für einen Langzeitaufenthalt ist Schutz gegen Hepatitis B und Typhus empfohlen.

Barbados - Für die Einreise nach Barbados und Aufenthalt bis zu 90 Tagen benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum. Die Einreise muss mit einem Reisepass erfolgen, der mindestens noch sechs Monate gültig ist. Ferner sollte der Flugreisende im Besitz eines Weiter- oder Rückflugtickets sein. Pflichtimpfungen für die Einreise nach Barbados sind nicht vorgeschrieben, außer bei Einreise aus sogenannten gelbfieberendemischen Gebieten; hier sollte eine Gelbfieberimpfung nachweisbar sein. Für Kurzreisen nach Barbados empfiehlt sich Impfschutz gegen Hepatitis A, Tetanus und Diphtherie. Für einen Langzeitaufenthalt ist Schutz gegen Hepatitis B und Typhus empfohlen.

Canada – British Columbia - Deutsche Staatsangehörige benötigen einen gültigen Reisepass. Mit diesem kann man bis zu sechs Monate visafrei zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken einreisen. Nach kanadischen Vorschriften muss der Pass bis zum Ende der Rückreise in das Heimatland gültig sein. Da einige Fluglinien die Vorlage eines sechs Monate gültigen Reisepasses verlangen, ziehen die kanadischen Immigrationsbehörden eine Gültigkeit des Passes von mindestens sechs Monaten ab der vorgesehen Abreise aus Kanada vor. Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Bei Aufenthalten in den nördlichen Landesteilen wird eine Schutzimpfung gegen Hepatitis B empfohlen. Die Meningitisimpfung (Schutzimpfung gegen Hirnhautentzündung) gehört in Kanada zum Standardimpfprogramm für Kinder und Jugendliche, sie ist als Reiseimpfung für diesen Personenkreis empfohlen. Darüber hinaus können Schutzimpfungen gegen Masern und gegen Tollwut sinnvoll sein.

Dänemark - Deutsche Staatsangehörige können mit gültigem Reisepass oder Personalausweis nach Dänemark einreisen. Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anläßlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden.

Grenada - Für die Einreise nach Grenada und Aufenthalt bis zu 90 Tagen benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum. Die Einreise muss mit einem Reisepass erfolgen, der mindestens noch sechs Monate gültig ist. Ferner muss der Flugreisende im Besitz eines Weiter- oder Rückflugtickets sein. Pflichtimpfungen für die Einreise nach Grenada sind nicht vorgeschrieben, außer bei Einreise aus sogenannten gelbfieberendemischen Gebieten; hier sollte eine Gelbfieberimpfung nachweisbar sein.Für Kurzreisen nach Grenada empfiehlt sich Impfschutz gegen Hepatitis A, Tetanus und Diphterie. Für einen Langzeitaufenthalt ist Schutz gegen Hepatitis B und Typhus empfohlen.

Griechenland - Deutsche Staatsangehörige können mit Reisepass oder Personalausweis nach Griechenland einreisen. Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden.

Italien - Deutsche können demnach mit einem gültigen Reisepass oder Personalausweis nach Italien einreisen. Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anläßlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden.

Jamaika - Für einen touristischen Aufenthalt bis zu 90 Tagen reicht zur Einreise nach Jamaika der deutsche Reisepass, der noch 6 Monate über den beabsichtigten Aufenthalt hinaus Gültigkeit haben muss. Ein Visum ist in diesem Fall nicht erforderlich. Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Typhus. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (www.who.int/ith/countries/en/index.html) gefordert. Bei Einreise aus Deutschland wird diese nicht verlangt.

Kenia - Für deutsche Staatsangehörige besteht Visumpflicht. Die Visumgebühr beträgt derzeit EUR 40,00. Visa können problemlos bei der Einreise über alle offiziellen Grenzstationen, z.B. an den Flughäfen Nairobi und Mombasa, erteilt werden und sind 12 Wochen gültig, mit der Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, ist jedoch ein Antrag bei der kenianischen Botschaft in Berlin vorzuziehen. Für nähere Einzelheiten wird empfohlen, sich mit der Botschaft der Republik Kenia , Markgrafenstr. 63, 10969 Berlin, Tel.: (030-25 92 66 0, Fax 030-25 92 66 50), in Verbindung zu setzen. Der Visaantrag kann auch auf der Seite der kenianischen Botschaft (www.embassy-of-kenya.de) heruntergeladen werden. Falls eine Weiterreise in eines der Nachbarländer mit anschließender Wiedereinreise nach Kenia geplant ist, sollte ein „multi-entry“-Visum beantragt werden. Für die Einreise wird ein mindestens noch 6 Monate gültiger Reisepass und ein Rück- oder Weiterreiseticket benötigt. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (www.who.int/ith/countries/en/index.html) gefordert. Bei Einreise aus Deutschland wird diese nicht verlangt, jedoch empfohlen. Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition zusätzlich Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Meningokokken-Krankheit. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente  auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.

Malta - Die Einreise nach Malta ist mit einem gültigen deutschen Reisepass oder Personalausweis möglich. Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden.

Mauritius - Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Mauritius einen Reisepass, der mindestens 6 Monate gültig sein muss. Die Grenzpolizei erteilt bei Einreise ein "Entry Permit" mit Gültigkeit gemäß den vorgelegten Flugscheinen/Hotelreservierung/Finanzmittel. Eine Verlängerung des Aufenthaltes bis zu 6 Monaten ist bei Nachweis ausreichender finanzieller Mittel möglich. Für die Verlängerung ist das "Passport and Immigration Office" in Port Louis zuständig. Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition kann auch ein Impfschutz auch gegen Typhus sinnvoll sein. Diese und andere Fragen sollten in einem persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung entschieden werden.

Schottland/Kanalinseln - Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in das Vereinigte Königreich einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Impfschutz: Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anläßlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden.

Österreich - Deutsche Staatsangehörige können mit Reisepass oder Personalausweis (auch dem vorläufig ausgestellten) nach Österreich einreisen. Auch in Österreich ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten. Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den Merkblättern des Gesundheitsdienstes. In großen Teilen des Landes kommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. In Österreich ist der Impfschutz gegen FSME öffentlich empfohlen.

Sansibar - Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Tansania ein Visum. Es sollte grundsätzlich vor der Einreise bei der Botschaft der Vereinigten Republik Tansania, Eschenallee 11, 14050 Berlin-Charlottenburg, Tel.: 030-3030800, Fax: 030/30308020, e-mail: info@tanzania-gov.de, Internet: http://www.tanzania-gov.de beantragt werden. Das erforderliche Visum kann auch bei der Einreise nach Tansania auf den internationalen Flughäfen des Landes, dem Seehafen Sansibar oder den großen Grenzübergängen erteilt werden. Die Gebühr hierfür beträgt zurzeit 50,- US-Dollar oder 50,- Euro und muss in einer der beiden Währungen entrichtet werden. Zur Einreise nach Tansania wird ein Reisepass benötigt. Seit Mitte Januar 2008 wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet  verstärkt der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung kontrolliert. Eine Impfpflicht für alle Reisenden besteht nicht. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden ab dem vollendeten 1. Lebensjahr bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (www.who.int/ith/countries/en/index.html) gefordert. Bei Einreise aus Deutschland wird diese nicht verlangt, jedoch empfohlen. Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition zusätzlich Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Meningokokken-Krankheit (4fach-Impfstoff). Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes siehe http://www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.

Südafrika - Deutsche Staatsbürger sind für einen Zeitraum von neunzig Tagen grundsätzlich von der südafrikanischen Visumpflicht befreit und ihnen kann eine Besuchergenehmigung (sog. visitor`s permit) für diesen Zeitraum erteilt werden, wobei der Ein- und der Ausreisetag mitzählen. Einreisevoraussetzung ist, dass der deutsche Staatsbürger dem Einwanderungsbeamten am Einreiseflughafen die folgenden Dokumente vorlegen kann: - einen Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens dreißig Tagen über die Ausreise aus der Republik Südafrika hinaus und mindestens zwei freien Seiten für Sichtvermerke; - Unterlagen, die den Zweck und Dauer des Aufenthalts bestätigen, wenn zutreffend; - Nachweis über ein gültiges Rückflugticket oder Zahlung einer Barhinterlegung (oder beides), die nach der endgültigen Ausreise des ausländischen Staatsbürgers oder nach der Ausstellung einer Daueraufenthaltsgenehmigung für den ausländischen Staatsbürger zurückgezahlt wird. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden ab dem vollendeten 1. Lebensjahr bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (www.who.int/ith/countries/en/index.html) gefordert. Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition zusätzlich Hepatitis B und Tollwut.

Seychellen - Deutsche Touristen benötigen kein Visum. Eine Aufenthaltserlaubnis für die Reisedauer wird bei Ankunft an der Grenze ausgestellt. Sie kann für weitere drei Monate bis zu einem Jahr verlängert werden. Für die Einreise werden Reisepass, Rückflugticket, Hotelbuchung und genügend finanzielle Mittel benötigt. Das Einreisedokument muss mindestens für die Reisedauer gültig sein. Für die Seychellen gibt es keine generellen Pflichtimpfungen. Bei Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten (www.who.int/ith/countries/en/index.html) ist ab 1. Lebensjahr eine Gelbfieberimpfung vorgeschrieben. Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie (vorrangig 3fach- Kombination mit Polio) und Hepatitis A sowie bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen auch gegen Hepatitis B und bei besonderen Risiken Typhus.

Tobago - Für die Einreise nach Trinidad und Tobago und Aufenthalt bis zu 90 Tagen benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum. Die Einreise kann mit einem Reisepass erfolgen, der noch mindestens sechs Monate gültig ist. Ein Personalausweis reicht für die Einreise nicht aus. Ferner sollte der Flugreisende im Besitz eines Weiter- oder Rückflugtickets sein. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (www.who.int/ith/countries/en/index.html) gefordert. Bei Einreise aus Deutschland wird diese nicht verlangt. Zur Zeit werden von allen Personen, die aus oder über Südamerika einreisen, Impfnachweise verlangt. Wiederholt wurde auch auf Trinidad selbst das Gelbfiebervirus in wild lebenden Affen-Populationen nachgewiesen. Reisenden, die Dschungelgebiete besuchen, ist deshalb zu ihrem persönlichen Schutz eine Gelbfieber-Impfung zu empfehlen. Das Auswärtige Amt empfiehlt Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Typhus. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe www.rki.de) sollten auf aktuellem Stand sein.

Tschechien - Die Personenkontrollen an der deutsch-tschechischen Grenze sind mit dem Beitritt der Tschechischen Republik zum Schengen-Raum inzwischen entfallen. Zur Einreise genügt ein gültiger Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass oder Kinderausweis. In Prag und Umgebung sind vermehrt Hepatitis A – Fälle aufgetreten; Reisende dorthin sollten geimpft sein.

SA - Jeder Reisende, auch Kinder jeglichen Alters, benötigt ein eigenes Reisedokument. Deutsche Staatsangehörige nehmen am „Visa Waiver“ Programm der USA teil und können als Touristen, Geschäftsreisende oder zum Transit im Regelfall bis zu einer Dauer von neunzig Tagen ohne Visum in die USA einreisen, wenn sie: - im Besitz eines mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthaltes gültigen, regulären (bordeauxroten), maschinenlesbaren deutschen Reisepasses sind oder einen vor dem 26.10.2006 ausgestellten und nach diesem Datum nicht verlängerten Kinderreisepass, der ein Foto enthält, besitzen, - mit einer regulären Fluglinie oder Schifffahrtsgesellschaft einreisen

13. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen:
13.1. Diese Bedingungen gelten, soweit nicht in den einzelnen Reiseverträgen individuelle Vereinbarungen getroffen werden.
13.2. Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages EDV-mäßig verarbeitet, gespeichert und weitergegeben. Personenbezogene Daten werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt.
13.3. Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen HH zur Anfechtung des Reisevertrages.
13.4. Gerichtsstand: Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
13.5. Die vorstehenden Bestimmungen haben nur Gültigkeit, sofern und soweit nach Drucklegung inkrafttretende gesetzliche Vorschriften keine anderen Regelungen vorsehen.
13.6. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
13.7. Die Anwendung deutschen Rechtes wird vereinbart.

Veranstalter: Honeymoon Highlights GmbH * Koblenzer Str. 55 * 57614 Fluterschen * Handelsregister: Neuwied 3HRB3953
Tel. 02681 - 989527 / Fax 02681 - 989528

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