Benötigte Trauungsdokumente für Grenada

Für deutsche Staatsbürger

  • Reisepass mit entsprechender Gültigkeitsdauer
  • Internationaler Auszug aus dem Geburtsregister (Internationale Geburtsurkunde)
  • Ehefähigkeitszeugnis
  • Falls geschieden oder verwitwet: rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde (Übersetzung wird separat berechnet)

Wo erhalten Sie die benötigten Trauungsdokumente:

INTERNATIONALE GEBURTSURKUNDE – erhalten Sie auf der Gemeinde/Rathaus Ihres Geburtsortes. Diese kann, falls Sie dort nicht mehr wohnen in der Regel, schriftlich bzw. telefonisch beantragt werden.

EHEFÄHIGKEITSZEUGNIS – erhalten Sie auf dem Standesamt Ihres Wohnortes. Hier empfehlen wir den Standesbeamten im voraus anzurufen um zu erfahren welche Dokumente dieser benötigt um das Ehefähigkeitszeugnis ausstellen zu können.

Für österreichische Staatsbürger

  • Gültiger Reisepass mit entsprechender Gültigkeitsdauer
  • Internationale Geburtsurkunde
  • Ehefähigkeitszeugnis
  • Falls geschieden oder verwitwet: rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde (Übersetzung wird separat berechnet)

Für Frauen ist es nicht ohne weiteres möglich, innerhalb von 300 Tagen nach Ihrer Verwitwung oder Scheidung zu heiraten. Da es hier noch das klassische „Trennungsjahr“ gibt! Hier muss bei der jeweiligen deutschen Botschaft eine gesonderte Bestätigung eingeholt werden!

Wo erhalten Sie die benötigten Trauungsdokumente:

INTERNATIONALE GEBURTSURKUNDE – auf der Personenstandsbehörde, die für den Geburtsort (z.B. Standort des Spitals) örtlich zuständig ist:
– das Standesamt oder der Standesamtsverband der Gemeinde
– in Statutstädten: das Standesamt des Magistrats
– in Wien: die Standesämter in Wien

EHEFÄHIGKEITSZEUGNIS – erhalten Sie auf der Personenstandsbehörde, die für den Wohnsitz/Aufenthalt des Verlobten oder der Verlobten örtlich zuständig ist:
– das Standesamt oder der Standesamtsverband der Gemeinde
– in Statutstädten: das Standesamt des Magistrats
– in Wien: die Standesämter in Wien

Für schweizer Staatsbürger

    • Gültiger Reisepass mit entsprechender Gültigkeitsdauer
    • Internationale Geburtsurkunde
    • Ehefähigkeitszeugnis
    • Falls geschieden oder verwitwet: rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde (Übersetzung wird separat berechnet)

Für Frauen ist es nicht ohne weiteres möglich, innerhalb von 300 Tagen nach Ihrer Verwitwung oder Scheidung zu heiraten. Da es hier noch das klassische „Trennungsjahr“ gibt! Hier muss bei der jeweiligen deutschen Botschaft eine gesonderte Bestätigung eingeholt werden!

Wo erhalten Sie die benötigten Trauungsdokumente:

INTERNATIONALE GEBURTSURKUNDE – ausgestellt auf dem mehrsprachigen internationalen Formular durch das Zivilstandesamt am Geburtsort.

​EHEFÄHIGKEITSZEUGNIS – ausgestellt durch das Zivilstandsamt am schweizerischen Wohnsitz oder wenn im Ausland wohnhaft, durch das Zivilstandsamt des Heimatortes.